Diablo 3 Unterlassungserklärung von Blizzard abgegeben
28.09.2012 - Geschrieben von Redaktion
Nun hat Blizzard eine Unterlassungserklärung abgegeben, in der man sich dazu verpflichtet, zukünftig die Produkte genauer zu kennzeichnen:
Das Projekt Surfer haben Rechte hat Blizzard wegen unzureichender Kennzeichnung seiner Produkte abgemahnt. Bei dem Spiel Diablo 3 hat das Unternehmen nicht hinreichend darauf hingewiesen, dass man eine ständige Internetverbindung zum Spielen benötigt. Darüber hinaus sind die Spieler gezwungen, einen Account bei der Plattform Battle.net zu registrieren. Auch darüber fand sich bisher kein deutlicher Hinweis auf der Spieleverpackung. Der Hersteller Blizzard hat auf die Abmahnung reagiert – und eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Diablo 3 - Werbespot: Das Böse kehrt zurück
- Quelle: Verbraucherzentrale






Delenn sagt:29.09.2012, 02:09 Uhr