Diablo 3 Unterlassungserklärung von Blizzard abgegeben



28.09.2012  - Geschrieben von Redaktion
Diablo 3 - Unterlassungserklärung von Blizzard abgegeben
Diablo 3 stand in den Zeiten um die Veröffentlichung teils negativ in den Schlagzeilen. Gründe waren hier vor allem das fehlende Umtauschrecht, die vollen Server und der ständige Onlinezwang. Nicht nur in Korea geriet Blizzard deshalb in die Mangel der Verbraucherschützer - auch hier in Deutschland wollte man das nicht einfach so hinnehmen.

Nun hat Blizzard eine Unterlassungserklärung abgegeben, in der man sich dazu verpflichtet, zukünftig die Produkte genauer zu kennzeichnen:

Das Projekt Surfer haben Rechte hat Blizzard wegen unzureichender Kennzeichnung seiner Produkte abgemahnt. Bei dem Spiel Diablo 3 hat das Unternehmen nicht hinreichend darauf hingewiesen, dass man eine ständige Internetverbindung zum Spielen benötigt. Darüber hinaus sind die Spieler gezwungen, einen Account bei der Plattform Battle.net zu registrieren. Auch darüber fand sich bisher kein deutlicher Hinweis auf der Spieleverpackung. Der Hersteller Blizzard hat auf die Abmahnung reagiert – und eine Unterlassungserklärung abgegeben.


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Diablo 3 Verbraucherschutz
 Delenn ist OfflineOffline



Delenn sagt:29.09.2012, 02:09 Uhr
Was genau bedeutet das jetzt für unzufriedene Diablo3-Spieler?
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Diablo 3
Webseite:
Besuchen
Genre:
Fantasy
Status:
Veröffentlicht
Erstes Release:
15.05.2012
PVP:
Ja
Bezahlsystem:
Buy to Play
Entwickler:
Blizzard Entertainment
Publisher:
Blizzard Entertainment
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