Diablo 3 Verbraucherschutz nimmt Blizzard in die Mangel
25.07.2012 - Geschrieben von Redaktion
Daraufhin reagierte Blizzard mit einer Stellungnahme, die man allerdings als unzureichend ablehnte. Nun macht der Verbraucherschutz anscheinend keinen Spaß mehr und setzte ein Ultimatum fest, an dem man eine zufriedenstellende Stellungnahme abgeben muss, ansonsten würde man sich vor Gericht treffen und die offenen Fragen dort klären. Dafür hat man nicht mal solange Zeit, denn schon am Freitag, dem 27. Juli 2012, ist die Frist abgelaufen.
Man kritisierte ebenfalls, dass man eine permanente Internet-Verbindung benötigt, um Diablo 3 zu spielen. Das hätte Blizzard nicht ausdrücklich auf der Produktverpackung preisgegeben, da sie dort nur mit “Internetverbindung erforderlich” deklariert wurde. Dies könnte man auch so verstehen, dass man sich einmalig einloggen müsste.
Diablo 3 - Werbespot: Das Böse kehrt zurück
- Quelle: Cinemablend





