Diablo 3 Blizzard erhält Abmahnung von der Verbraucherzentrale



15.06.2012  - Geschrieben von
Diablo 3 - Blizzard erhält Abmahnung von der Verbraucherzentrale
In den Weiten des Internets gibt es viele rechtliche Grauzonen, in denen selbst Anwälte des Öfteren in ein Fettnäpfchen treten können. Ob es dabei um Urheberrechtsverstöße geht, oder eben um Wettbewerbsverstöße, spielt dabei keine übergeordnete Rolle. In diesem Fall geht es aber um Blizzards neuen Titel Diablo 3, bei dem die Rechtslage aber klar zu sein scheint.

Aufgrund einiger fehlenden Angaben zu den Systemvoraussetzungen und die Tatsache, dass Spieler auf Basis von technischen Störungen keine Verbindung zum Spiel bekommen können, schaltet sich nun die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ein und mahnt Blizzard ab. Nach Angaben der Zentrale fehlte bis dato auch ein wichtiger Punkt: Nämlich, dass der Kunde verpflichtet ist, sich mit seinem Game-Code im hauseigenen System zu registrieren und einen Account zu erstellen. Ergo ist eine dauerhafte Verbindung notwendig, um das Spiel überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Blizzard hat nun bis zum 13. Juli Zeit, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder anders auf die Abmahnung zu reagieren.


Abmahnung Blizzard Diablo 3 MMO
 Rewi ist OfflineOffline



Rewi sagt:17.06.2012, 14:52 Uhr
Die kommen noch viel zu billig davon. Andauernd werben die Publisher mit Inhalten, die dann tatsächlich gar nicht verfügbar sind und krönen das Ganze mit schlechtem Support. Sauhaufen...
 Creepa ist OfflineOffline



Creepa sagt:15.06.2012, 12:50 Uhr
Ok dann hab ich das ja doch etwas richtig verstanden^^
Die komplette Onlinebindung abschalten? Oha ich denke nicht das Blizzard das tun wird.
Mal schauen, denn ich habe keine Probleme mehr mit den Servern. Nur zur Anfangszeit wo man mal 2 Tage nicht rein kam.
 badSpy ist OfflineOffline



badSpy sagt:15.06.2012, 11:55 Uhr
Könnte mir vorstellen, dass sie es unterlassen sollen, eine dauerhafte Internetverbindung voraus zu setzen. Das ist eben genau der Punkt, der hier bemängelt wird - aufgrund der Server kann man sich nicht immer einloggen und Spieler beschwerten sich :) = Normaler Smile
 Creepa ist OfflineOffline



Creepa sagt:15.06.2012, 11:47 Uhr
Ok also das war nich wirklich als Kiritik gedacht, weil ich es wirklich nicht verstanden habe :D = Breites Grinsen
Aber dein Zitat hilft mir auch nicht xD Ich lese da heraus, dass gefordert wird das man Diablo 3 auch spielen können soll, wenn man nicht mit Battle.net verbunden ist.
Denn mit einer Unterlassungserklärung soll Blizzard ja irgendetwas unterlassen^^
 badSpy ist OfflineOffline



badSpy sagt:15.06.2012, 11:33 Uhr
Ich zitiere einfach mal aus der Quelle, aber berechtigte Kritik!

Vielmehr kann das Spiel nur genutzt werden, wenn der Spieler über seinen persönlichen Account auf Battle.net eingeloggt ist. Blizzard hat nun bis zum 13. Juli 2012 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung wegen dieser Wettbewerbsverstöße abzugeben.
 Creepa ist OfflineOffline



Creepa sagt:15.06.2012, 11:28 Uhr
Was genau sollen die denn unterlassen?
Wird damit gemeint, dass sie dafür zu sorgen haben das es zu keinen Verbindungsproblemen mehr führt?
Oder das man nicht mehr dauerhaft online sein muss?
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Diablo 3
Webseite:
Besuchen
Genre:
Fantasy
Status:
Veröffentlicht
Erstes Release:
15.05.2012
PVP:
Ja
Bezahlsystem:
Buy to Play
Entwickler:
Blizzard Entertainment
Publisher:
Blizzard Entertainment
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