Telekom Neue AGBs: Drosselung vermerkt
Die Drosselung soll für Neukunden 2016 und für bestehende Kunden erst 2018 eingeführt werden. Damit Framing-Anbieter wie YouTube konkurrenzfähig bleiben können, müssen diese eine Durchleitungsgebühr zahlen.
Schreiben an Wirtschaftsminister Philipp Rösler
“Die in Ihrem Schreiben implizit erhobenen Vorwürfe, es könnte zu Verstößen gegen die Netzneutralität und Wettbewerbsvorschriften kommen, sind nicht zutreffend.[...] Die Argumentation, dass unsere Fernsehplattform “Entertain” bevorzugt behandelt wird, stimmt ebenfalls nicht. “Entertain” nutzt zwar IP-Technologie, ist aber gerade kein typischer Internetdienst, sondern eine von den deutschen Landesmedienanstalten durchregulierte separate Fernseh- und Medienplattform, für die unsere Kunden ein entsprechendes Zusatzentgelt bezahlen”
Auch wenn das letzte Wort sicher noch nicht gesprochen wurde, verheißen die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft nichts Gutes.
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