Internetrecht Datenabgleiche entlarven Schwarzseher



07.01.2013  - Geschrieben von
Internetrecht - Datenabgleiche entlarven Schwarzseher

Nicht nur der Name der GEZ „Gebühren Einzugs Zentrale“ wird geändert, sondern auch die zu zahlenden monatlichen Beiträge. Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ fordert von jedem Haushalt 17,98 Euro. Jeder, der bisher für internetfähigen PC und Radio 5,76 Euro gezahlt hat, wird herauf gestuft. Die Gewinner sind ganz klar Wohngemeinschaften und Ehepaare, weil nicht länger pro Kopf abgerechnet wird, sondern nur noch pro Haushalt; die Verlierer sind ganz klar die Alleinstehenden.

Wer bisher keine Gebühren gezahlt hat, wird zur Kasse gebeten. Die so genannten Schwarzseher sollen über Datenabgleiche mit den Einwohnermeldeämter ausfindig gemacht werden. Davon wären in etwa 849.000 Beitragspflichtige betroffen. Der Datenabgleich soll nach Angaben am 3. März stattfinden. Schwarzseher können bis zum 1. Januar 2013 rückwirkend zur Kasse gebeten werden. Ob sich die Angelegenheit im rechtlichen Rahmen bewegt und hier nicht etwa ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vorliegt, werden in Zukunft einige Gerichte zu entscheiden haben.


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