Handyverträge Schadensersatz bei Kündigung des Telefonvertrags



14.11.2012  - Geschrieben von
Zahlt ein Kunde seine Grundgebühr für das Telefon nicht, so kann der Anbieter den Vertrag vorzeitig kündigen. Dabei ist zu wissen, dass dem Betreiber Schadensersatz zusteht, doch wie hoch darf die Forderung eigentlich sein? Ein zurückliegendes Urteil vom 05.09.2012 des Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg sorgt für Klarheit.

Ein Kunde zahlte seine monatliche Flatrate in Höhe von 67,18 € nicht. Darauf hin kündigte der Anbieter den Vertrag und forderte den gleichen Betrag monatlich als Schadensersatz. Der Kunde verweigerte die Zahlung, worauf hin der Betreiber beschloss dies über den Rechtsweg zu klären.

Das Amtsgericht war der Ansicht, dass dem Betreiber Schadensersatz zusteht, jedoch nicht den vollen Betrag sondern lediglich 50%, die andere Hälfte muss sich der Anbieter als ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. In solchen Fällen ist es immer ratsam die Rechtslage zu klären, denn wie man bei diesem Beispiel sehen kann, ist nicht jede Schadensersatzforderung rechtens.


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