Gesetze Schwarz-Gelb will Zugriff auf IP-Adressen vereinfachen
Allerdings sind davon auch sensible Daten betroffen, wie PINs und Passwörter von E-Mail Konten, die die Dienstanbieter herausgeben müssten. Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, so würde dies ein Tor für weitere Regelungen auf Landesebene öffnen, beispielsweise für Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikte.
„Statische und dynamische IP-Adressen, also solche, die bei Einwahlverbindungen immer neu vergeben werden, können so mit bürgerlichen Namen, Postanschrift, Rufnummern und anderen Daten gemeinsam abgerufen werden. Ein klarer Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, das im Artikel 10 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Dies wird in dem Entwurf explizit erwähnt.„
Was dies zu bedeuten hat, kann sich jeder denken. Das Gesetz ist höchstwahrscheinlich verfassungswidrig, demnach wird es wohl kaum zur Verabschiedung kommen.
- Quelle: n-tv.de



