Internetrecht Wann beginnt die Widerrufsfrist?



16.10.2012  - Geschrieben von
Internetrecht - Wann beginnt die Widerrufsfrist?
Vielen ist es bestimmt schon einmal passiert: Eine Bestellung beim Online-Shop aufgegeben und gerade nicht zu Hause, als der Lieferdienst oder die Post das Paket abliefern wollte. Glücklicherweise ist ein netter Nachbar vor Ort, der gern die Ware entgegen nimmt. Doch wie sieht es aus, wenn man vom Kauf zurück treten möchte und die Widerrufsfrist in Anspruch nehmen möchte, aber diese scheinbar bereits abgelaufen ist?

Ein jüngstes Beispiel bringt Licht ins Dunkel. Ein Mann hat im Wert von 400€ online eingekauft. Die Person war jedoch nicht zu Hause und das Paket wurde beim Nachbar abgegeben. Der Mann entschloss sich dann die Ware zurück zu schicken, doch wurde der Kunde aufgefordert den Kaufpreis zu zahlen, da die Widerrufsfrist bereits abgelaufen sei.

Das Amtsgericht Winsen entschied, dass die Widerrufsfrist erst dann beginnt, wenn der Käufer die Ware auch erhalten hat: "Maßgeblich für den Beginn der Widerrufsfrist ist der Eingang der Ware beim Empfänger." Anders sieht die Sache aus, wenn der Nachbar bevollmächtigt ist, denn dann ist davon auszugehen, dass die Ware im Machtbereich des Käufers ist.

"Zu beachten ist folgendes: Haben Sie ihrem Nachbarn eine Zustellungsvollmacht ausgestellt oder wird die Ware bei einem in ihrem Haushalt lebenden Mitbewohner oder Familienangehörigen abgegeben, gilt die Ware als sofort zugegangen, mit der Folge, dass die Widerrufsfrist auch sofort zu laufen beginnt"
 


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