Internetrecht Mehr Aufklärung für Filesharer
Durch das sogenannte „Six Strikes Modell“ sollen künftig Filesharer ein sechsstufiges Warnmodell durchlaufen. Das heißt: der Netzanbieter kann den Nutzern bis zu sechs mal wegen Verstoß gegen das Urheberrecht verwarnen, bevor Konsequenzen gezogen werden. Bereits nach der dritten Verwarnung muss der Betroffene dies bestätigen. Nach der fünften Verwarnung kann der Netzbetreiber die Internetgeschwindigkeit drosseln.
Das Modell sieht die Aufklärung vor. Das geschieht nach der letzten Verwarnung, denn dann muss der Nutzer ein 10-minütiges Video über Alternativen zum illegalen Download anschauen und zur Einsicht kommen. Reichen die Maßnahmen immer noch nicht aus und der Nutzer macht wie bisher weiter, folgen ernsthafte Konsequenzen. Dies geschieht über die rechtliche Schritte seitens der Rechteinhaber und durch den Provider selbst, in dem er den Internetanschluss abschaltet.
Ein ähnliches Projekt gab es in diesem Jahr auch im Deutschen Bundestag, doch gab es Probleme bei den Verhandlungen mit den deutschen Providern. Damit sind die Pläne hierzulande vorerst vom Tisch. Wann die Pläne in Deutschland umgesetzt werden können bleibt abzuwarten, das könnte durch den möglichen Erfolg des Modells in den USA abhängen, welches noch in diesem Jahr starten wird.
- Quelle: wbs-law



