Internetrecht Valve wird vom Verbraucherschutz abgemahnt
18.09.2012 - Geschrieben von Rick Bennett
Die Verbraucherverband Bundeszentrale (vzbv) reagierte und mahnte das Unternehmen ab. Carola Elbrecht, welche hier die vzbz vertritt, hat kein Verständnis für Valve:
Diese Geschäftspraxis ist rechtswidrig. Das wäre in etwa so, als wenn ich im Laden ein Brettspiel kaufe und ich das Spiel nur im Geschäft unter Beobachtung des Verkäufers spielen darf. Ändert der Verkäufer seine AGB bleibt mir keine Wahl: Entweder ich stimme den Änderungen zu oder ich kann das Spiel nicht mehr nutzen, es verbleibt im Laden und den bereits gezahlten Kaufpreis erhalte ich auch nicht zurück.
Kritisch angesehen wird vom Verbraucherverband auch, dass einmal eingesetzte Spiele-Aktivierungsschlüssel nicht mit anderen oder neuen Konten verwendet werden können. Es handelt sich bei solchen einmal registrierten Software um ein Wegwerfprodukt, obwohl sie an sich völlig intakt ist. Für die vzbv ein klarer Wettbewerbsverstoß.
Valve hat bis zum 26. September Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.Auch bei Änderungen der Spielbedingungen dürfen die Spielehersteller nicht zwangsläufig weiter am längeren Hebel sitzen; sie müssen auch immer die Interessen der Nutzer berücksichtigen.
- Quelle: gamesindustry




Esandriel sagt:18.09.2012, 19:58 Uhr