Internetrecht Anbieter von Cheat- und Hacksoftware geht es an den Kragen
Illegaler Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist verboten, das sollte mittlerweile jeden klar sein, doch wie sieht es eigentlich mit Cheatsoftware und Hacks aus, die verbreitet auch bei Online-Spielen eingesetzt werden? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg bringt Licht ins Dunkel.
Zeitweilige Änderungen am Arbeitsspeicher und/oder Programm-Code stellen eine Verletzung des Urheberrechts dar, so lange dies nicht mit den Rechteinhaber anders vereinbart wurde. Auf die Spiele-Software kommt es nicht an, es reicht eine Manipulation im Arbeitsspeicher bereits aus, so der Richter. Demnach ist das Anbieten von Hack- und Cheat-Software illegal, Anbieter können dafür rechtlich belangt werden. Was am Ende mit den Endnutzer passiert geht aus dem Urteil nicht hervor, auch wenn es verboten scheint, auf den Nutzern dieser Software wird das Urteil keinen Einfluss haben.
- Quelle: e-recht24

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Flash sagt:5.09.2012, 22:19 Uhr