Internet-Recht Talk: Gesetz soll vor Online-Abzocke schützen
Anbieter müssen den Kunde vor den Abschluss eines Online-Geschäftes über den Gesamtpreis informieren und eine deutlich gekennzeichnete Schaltfläche integrieren. Damit soll der Kunde darauf hingewiesen werden, dass es sich um ein Online-Geschäft handelt und seine Bestellung Geld kostet. Erst wenn dieser Button gedrückt wird, kommt es zu einem rechtsverbindlichen Kaufvertrag.
Bislang hatten Unternehmen leichtes Spiel Kunden mit Gratis-Angebote anzulocken und versteckte Abos zu platzieren. Um die Dienste des Unternehmens in Anspruch zu nehmen, mussten die Kunden ihre persönlichen Daten angeben und sollten erst, wenn sie es getan haben, die besagten Gratis-Angebote erhalten. Die Kostenfalle schnappte zu, das böse Erwachen kam als Rechnung per E-Mail oder landete im Briefkasten, teils mit immensen Summen für den Kaufvertrag oder des Abos.
Betrüger sollen es nun mit diesem Gesetzt schwerer haben, aber trotz allem, sollte man sich als Kunde immer das Kleingedruckte durchlesen und generell unseriöse Anbieter meiden.
- Quelle: Handelsblatt

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Rewi sagt:29.07.2012, 13:48 Uhr