Schade, dass ich das nicht schon früher gesehen habe.
Der User suasddswa- Wie auch immer, meinte das Gewinnspiel von MMOspy rechtlich auseinanderzunehmen. Dass sich sein debiler Text nur auf der Überschrift bezieht aber nichts mit den Anforderungen zu tun hat, begriff er wohl nich.
Also sumogedönsdingens.
Lies die Meldung nochmal und dann variere deinen tollen Text, den eh niemand wirklich liest.
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sumoikashi4.05.2012, 10:26 Uhr
Weil mein Posting im anderen Thema, obwohl es sich auf die Kommentare vorher bezogen hatte, gelöscht wurde, hatte ich durch einen glücklichen Umstand meine Ausführungen gesichert und poste sie gerne noch einmal hier:
Der Unterschied ergibt sich meiner Meinung nach aus § 661 Absatz 3 BGB. Dort steht:
"Bei Bewerbungen von gleicher Würdigkeit findet auf die Zuerteilung des Preises die Vorschrift des § 659 Abs. 2 Anwendung."
Gleicher Würdigkeit meint hier, dass die bei der Auslobung gestellte Aufgabe gleich gut erfüllt wurde. Ich nehme an, dass auch Macnish alle Fehler gefunden hat. Damit haben wir mehrere Teilnehmer die gleichberechtigt der Gewinn zusteht, deshalb folgen wir den Vorschriften des § 659 Abs. 2. Dort steht:
"Ist die Handlung von mehreren gleichzeitig vorgenommen worden, so gebührt jedem ein gleicher Teil der Belohnung. Lässt sich die Belohnung wegen ihrer Beschaffenheit nicht teilen oder soll nach dem Inhalt der Auslobung nur einer die Belohnung erhalten, so entscheidet das Los."
Hier ist es abhängig davon was man unter dem Begriff "gleichzeitig" versteht. Legen wir den Begriff eng aus, dann gewinnt der Teilnehmer, der als erstes die Aufgabe vollständig erfüllt hat, auch wenn er nur eine Sekunde schneller war als andere Teilnehmer. Oder wir gehen davon aus, dass gleichzeitig im Rahmen der Gewinnspielfrist bedeutet, dann müssen alle Einsendungen gleicher Güte berücksichtig werden, aber dann entscheidet am Ende das Los und nicht der Auslobende oder eine von ihm ernannte Person.
D.h. im Klartext: Bei Gewinnspielen die eine schöpferische Höhe besitzen (z.B. Kunstwettbewerb) kann der Veranstalter einen Sieger ernennen, bei Aufgaben die "jeder" lösen kann, entscheidet das Los.
Auch wenn die Auslobungen aus Preisausschreibungen für alle beteiligten bindend sind (sofern nicht grobe Mängel vorliegen und das könnte hier auch der Fall sein), muss man doch aufpassen, das etwas Mitbewerber einen nicht deswegen Abmahnen. Besonders in Bezug auf das UWG:
"§ 4 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer:
5. bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angibt"
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Irgendwie Meinungen zu seiner richtig guten Recherche? So nebenbei, Typ der noch nie aktiv war auf mmospy aber aus unerfindlichen Gründen auftaucht nur um das Gewinnspiel zu kritisieren. Interessant, dass Macnish nicht mehr da ist, aber du dafür:O
Für mich entscheidet Michael, wer solche Aktionen gewinnt^^
[URL=http://www7.pic-uploadmmo-spy.de/09.04.12/fym92bve9z5c.jpg][/URL]
Sometimes we have to make deals with lowlifes because we have our sights set on life forms even somehow lower on the ladder of lowlife than they.